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   BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05   

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https://dejure.org/2006,5534
BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05 (https://dejure.org/2006,5534)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2006 - 5 AZR 643/05 (https://dejure.org/2006,5534)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2006 - 5 AZR 643/05 (https://dejure.org/2006,5534)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Flugzeugführers auf Steigerung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehalts nach Maßgabe der Tariferhöhungen ; Folgen von bereits vorgenommenen Erhöhungen der Arbeitsvergütung entsprechend eines Tarifvertrages; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; ZPO § 524 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; ZPO § 524 Abs. 2
    Entgeltvereinbarung; Auslegung - Arbeitsvergütung; Vertragsauslegung; Anschlussberufung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz ? Erstinstanzlich obsiegenden Klägern steht zur Erweiterung der Klage im zweiten Rechtszug nur die Anschlussberufung zur Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 120
  • NZA-RR 2007, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05
    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Vertragsauslegung unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 9. November 2005 (- 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zugrunde lag.

  • LAG Hessen, 28.04.2005 - 11 Sa 706/04

    Flugzeugführerin - Klage auf Zahlung eines höheren Gehaltes

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. April 2005 - 11 Sa 706/04 - zum Teil aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZN 893/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05
    Maßgeblich ist deshalb die Rechtslage, die zu der Zeit gilt, zu der das Rechtsmittel zu begründen ist (vgl. Senat 9. Februar 2005 - 5 AZN 893/04 - BAGE 113, 306, 307).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05
    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Vertragsauslegung unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 643/05
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand schied aus, weil es sich nicht um eine Notfrist handelte (BGH 6. Juli 2005 - XII ZR 293/02 - BGHZ 163, 324).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 10 Sa 23/23

    Urlaub - Verfall - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Betriebsferien

    Handelte es sich um eine Klagerweiterung würde ihre Zulässigkeit schon daran scheitern, dass zunächst eine zulässige Berufung vorliegen müsste (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 643/05 - Rn. 21), was - wie vorstehend ausgeführt - nicht der Fall ist.
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 644/05

    Arbeitsvergütung - Vertragsauslegung - Anschlussberufung

    a) Die Zulässigkeit einer Anschlussberufung beurteilt sich vorliegend nicht nach der zum Zeitpunkt der Zustellung der Berufungsbegründung am 26. August 2004 noch bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO (dazu Senat 6. September 2006 - 5 AZR 643/05 -), sondern nach der durch das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) mit Wirkung vom 1. September 2004 geschaffenen Rechtslage.
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